audatis MANAGER - Wissensdatenbank

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Umsatzsteuersenkung 2020
Die Senkung der Umsatzsteuer werden wir an alle Kunden mit Sitz in Deutschland weitergeben. Wir reichen die temporäre Umsatzsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 an unsere Kunden weiter. 
Dabei halten wir uns an die Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), wonach sich die anwendbare Umsatzsteuer nach dem Ende der Abrechnungslaufzeit bemisst. Das Schreiben des BMF finden Sie hier:
Warum werden auf einige Rechnungen 16% USt. und auf andere Rechnungen 19% USt. angewandt?
Gemäß den Anweisungen des Bundesministeriums für Finanzen bemisst sich der Umsatzsteuersatz bei Dauerschuldverhältnissen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. 
Sofern das Abrechnungsende in den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 fällt, fallen 16 % Umsatzsteuer an, außerhalb dieses Zeitraums 19 %.

Beispiel 1: Am 02.08.2020 wird der audatis MANAGER mit einer Laufzeit von 12 Monaten bestellt. Es fallen 19 % Umsatzsteuer an, da die Leistung erst am 01.08.2021 endet und somit die Umsatzsteuer basierend auf diesem Zeitpunkt zu berechnen ist.
Beispiel 2: Am 02.08.2020 erwerben Sie ein Vorlagenpaket für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Es fallen 16 % Umsatzsteuer an, da das Leistungsdatum in den Zeitraum der Steuersenkung fällt.
Beispiel 3: Bei einer monatlich abgerechneten Leistung fällt am 02.08.2020 eine Umsatzsteuer von 16% an, da der Leistungszeitraum in den Zeitraum der Steuersenkung fällt.

Falsch ausgestellte Rechnungen werden von uns automatisch in den nächsten Monaten korrigiert.
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